Mitgliedschaft

Interessiert?

Wenn ihr Interesse an den angebotenen Sportmöglichkeiten und Aktivitäten unseres Vereins habt, könnt ihr gerne mal für zwei, drei Übungseinheiten / Veranstaltungen hineinschnuppern. Sollte es euch gefallen, würden wir uns freuen, euch als neues Mitglied in unserem Sportverein begrüßen zu dürfen.

Mitgliedschaft

Ihr wollt unser Sportangebot dauerhaft nutzen und Mitglied beim TSV Heining-Neustift e.V. werden? Dann benötigen wir von euch nur noch einen ausgefüllten und unterschriebenen Mitgliedsantrag*** mit SEPA-Lastschriftmandat und Datenschutzerklärung.

Bitte beachten: bei der Datenschutzerklärung auf der Rückseite des Antrags müssen alle gemeldeten Erwachsenen bzw. bei Kindern beide sorgeberechtigten Elternteile unterschreiben!

Den Mitgliedsantrag dann beim jeweiligen Übungsleiter abgegeben oder an die darauf vermerkte Adresse unserer Geschäftsstelle senden.

Datenschutz

Der Schutz eurer Daten ist uns sehr wichtig! Welche personenbezogenen Daten wir speichern und verarbeiten, für welche Zwecke wir sie benötigen, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt usw. haben wir euch in unserer aktuellen Datenschutzrichtlinie*** zusammengestellt. Diese ist neben dem Mitgliedsantrag mit der Datenschutzerklärung integraler Bestandteil des Mitgliedschaftsverhältnisses.

Mitgliedsbeiträge

ab 01.01.2019

Beitragskategorie Beitrag (jährlich) Aufnahmegebühr (einmalig)
Erwachsene (ab 18 Jahre) 40 € 5 €
Jugendliche (14 bis 17 Jahre), Schüler und Studenten* 22 € 3 €
Kinder (bis 13 Jahre) 15 € 3 €
Familien** 60 € je angemeldetes Mitglied

Wir würden uns freuen, euch als neue Mitglieder in unserem Verein begrüßen zu können!

* Beitragsermäßigungen können für Schüler, Auszubildende und Studenten, die zum 1. Januar des jeweiligen Beitragsjahres ihren 18. Geburtstag vollendet haben gegen Vorlage eines entsprechenden Ausbildungsnachweises beantragt werden. Anträge auf Beitragser­mäßigung können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gestellt werden.

** Der Familienbeitrag beinhaltet Eltern und Kinder, die zum 1. Januar des jeweiligen Beitragsjahres ihren 18. Geburtstag noch nicht vollendet haben. Kinder, die zum genannten Stichtag ihren 18. Geburtstag vollendet haben, werden automatisch als erwachsenes Mitglied weitergeführt sofern kein Antrag auf Beitragsermäßigung (Schüler, Auszubildende, Studenten) gestellt wurde.

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