Ab sofort 2G für Geboosterte!
Mitteilung der Stadt Passau vom 12. Januar 2022
Auszug aus der Mitteilung des Sportamtes: Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung - Bereich Sport
... die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde bis zum 09. Februar 2022 verlängert. Folgende wichtige Änderungen haben sich ergeben:
* Ab dem 13. Januar entfällt für Sporttreibende die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G-Plus-Bereichen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben.
* Ab dem 13. Januar ist für Sporttreibende ab dem Tag der Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung (Booster-Impfung) sowie für Sporttreibende, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben, kein Testnachweis mehr nötig. An den bereits geltenden Erleichterung für Kinder und Jugendliche sowie für Trainer hat sich nichts geändert. Für Zuschauer sowohl im Freien als auch im Inneren und für einen Teil der Sportler im Inneren gilt weiterhin die 2G+ Regelung. ...
Für Indoor-Sporttreibende entfällt also nach einer Booster-Impfung die Testpflicht. Für diesen Personenkreis gilt dann 2G!
Wir bieten aber alternativ weiterhin einige unserer Übungsstunden ONLINE über ZOOM an. Näheres könnt Ihr von Euren ÜbungsleiterInnen erfahren.
Die Vorstandschaft des TSV Heining-Neustift e.V.
Neustift, den 12.01.2022